Sozialgericht Düsseldorf, 2009-12-22, S 35 SB 152/09

S 35 SB 152/09Sozialversicherungsgericht22.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 35 SB 152/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-22

Aktenzeichen: S 35 SB 152/09

ECLI: ECLI:DE:SGD:2009:1222.S35SB152.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 08.01.2009 und des Widerspruchsbe- scheides vom 05.06.2009 verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten des Widerspruchsverfahrens in Höhe von insgesamt 737,80 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung und die Revision werden zugelassen.

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