S 1 U 49/08•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-03-05, S 1 U 49/08
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-03-05, S 1 U 49/08
S 1 U 49/08Sozialversicherungsgericht05.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 49/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-05
Aktenzeichen: S 1 U 49/08
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0305.S1U49.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 27.09.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2008 verurteilt, der Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin des Versicherten L X wegen der Folgen seiner anerkannten Berufskrankheit nach der Anlage der Berufskrankheitenverordnung BK 4103 eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 % ab dem 01.01.1997 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin 2/3 ihrer außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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