S 10 AS 490/10 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-03-25, S 10 AS 490/10 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-03-25, S 10 AS 490/10 ER
S 10 AS 490/10 ERSozialversicherungsgericht25.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 10 AS 490/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: S 10 AS 490/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0325.S10AS490.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
1.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 10.02.2010 gegen den Bescheid vom 27.01.2010 und die Rückzahlung der einbehaltenen Leistungen wird angeordnet. 2.Die Antragsgegenerin trägt die außergerichtlich notwendigen Kosten der Antragstellerin. 3.Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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