S 2 KA 61/08•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-14, S 2 KA 61/08
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-14, S 2 KA 61/08
S 2 KA 61/08Sozialversicherungsgericht14.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 61/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-14
Aktenzeichen: S 2 KA 61/08
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0714.S2KA61.08.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.077,17 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2007 nebst 20,00 EUR vorgerichtlicher Mahnkosten und 661,16 EUR vorgerichtlicher nicht anrechenbarer Anwaltsvergütung zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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