S 25 AS 209/07•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-19, S 25 AS 209/07
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-19, S 25 AS 209/07
S 25 AS 209/07Sozialversicherungsgericht19.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 25 AS 209/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-19
Aktenzeichen: S 25 AS 209/07
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0719.S25AS209.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.04.2007 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.06.2007 sowie 06.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.11.2007 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.04.2007 bis 31.07.2007 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 27,60 EUR sowie für die Zeit vom 01.08.2007 bis 30.09.2007 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 14,60 EUR zuzüglich Zinsen ab 14.09.2007 aus 139,60 EUR in Höhe von 4% zu gewähren. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 06.09.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.11.2007 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.10.2007 bis 31.03.2008 weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 14,60 EUR zuzüglich Zinsen ab 29.02.2008 aus 87,60 EUR in Höhe von 4% zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/4 zu erstatten. Die Berufung wird nicht zugelassen.
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