Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-28, S 14 KA 60/07

S 14 KA 60/07Sozialversicherungsgericht28.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 14 KA 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-28

Aktenzeichen: S 14 KA 60/07

ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0728.S14KA60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Aufnahme des Arzneimittels Actonel® 30 in der Liste patentgeschützter Analogpräparate durch die Beklagte im Zusammenhang mit ihrer Arzneimittelvereinbarung 2006, in der sogenannten Me-too-Liste für 2006, rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt von den Kosten des Verfahrens 5/6, die Beklagte 1/6.

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