S 14 KA 60/07•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-28, S 14 KA 60/07
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-07-28, S 14 KA 60/07
S 14 KA 60/07Sozialversicherungsgericht28.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 14 KA 60/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-28
Aktenzeichen: S 14 KA 60/07
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0728.S14KA60.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Aufnahme des Arzneimittels Actonel® 30 in der Liste patentgeschützter Analogpräparate durch die Beklagte im Zusammenhang mit ihrer Arzneimittelvereinbarung 2006, in der sogenannten Me-too-Liste für 2006, rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt von den Kosten des Verfahrens 5/6, die Beklagte 1/6.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.