S 2 KA 188/09•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-08-11, S 2 KA 188/09
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-08-11, S 2 KA 188/09
S 2 KA 188/09Sozialversicherungsgericht11.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 188/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-11
Aktenzeichen: S 2 KA 188/09
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0811.S2KA188.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 25.08.2009 wird die Beklagte verurteilt, über den Widerspruch des Klägers gegen den der Beigeladenen erteilten Bescheid vom 10.11.2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beteiligten tragen die Gerichtskosten jeweils zu einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden gegeneinan- der aufgehoben.
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