Sozialgericht Düsseldorf, 2010-08-20, S 2 KA 386/10 ER

S 2 KA 386/10 ERSozialversicherungsgericht20.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 386/10 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-20

Aktenzeichen: S 2 KA 386/10 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0820.S2KA386.10ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Antrag, "1. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern am 15.04.2010 beim Sozialgericht Köln eingereichten und mit Ver- weisungsbeschluss vom 18.05.2010 an das Sozialgericht Düsseldorf verwiesenen Klage (Az. (nunmehr) S 2 KA 387/10) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09.11.2009 (Az.: 24.03.01 (47) 3-1-116b -) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2010 (Az.: 24.03.01) wird wiederhergestellt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens." wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

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