S 2 KA 386/10 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-08-20, S 2 KA 386/10 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-08-20, S 2 KA 386/10 ER
S 2 KA 386/10 ERSozialversicherungsgericht20.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 386/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-20
Aktenzeichen: S 2 KA 386/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:0820.S2KA386.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Der Antrag, "1. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern am 15.04.2010 beim Sozialgericht Köln eingereichten und mit Ver- weisungsbeschluss vom 18.05.2010 an das Sozialgericht Düsseldorf verwiesenen Klage (Az. (nunmehr) S 2 KA 387/10) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09.11.2009 (Az.: 24.03.01 (47) 3-1-116b -) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2010 (Az.: 24.03.01) wird wiederhergestellt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens." wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.