S 7 AS 4509/10 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2010-12-06, S 7 AS 4509/10 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2010-12-06, S 7 AS 4509/10 ER
S 7 AS 4509/10 ERSozialversicherungsgericht06.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 7 AS 4509/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-06
Aktenzeichen: S 7 AS 4509/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2010:1206.S7AS4509.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die durch Verwaltungsakt festgesetzte Eingliederungsvereinbarung vom 05.11.2010 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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