S 17 SO 614/10 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-01-27, S 17 SO 614/10 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-01-27, S 17 SO 614/10 ER
S 17 SO 614/10 ERSozialversicherungsgericht27.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 17 SO 614/10 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-27
Aktenzeichen: S 17 SO 614/10 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0127.S17SO614.10ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweili-gen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 08.01.2011 bis einschließlich 31.05.2011 Grund-sicherungsleistungen nach dem 4 Kapitel des SGB XII in Höhe von 123,57 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in Höhe von neun Zehnteln. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I1, I2allee 000, 00000 L, ab Stellung des Eilantrags (23.12.2010) gewährt.
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