S 17 AY 6/11 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-02-09, S 17 AY 6/11 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-02-09, S 17 AY 6/11 ER
S 17 AY 6/11 ERSozialversicherungsgericht09.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 17 AY 6/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-09
Aktenzeichen: S 17 AY 6/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0209.S17AY6.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 19.01.2011 bis zum Ende des Aufenthaltes des Antragstellers im Haus N G Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 287,00 EUR monatlich zu gewähren. Die Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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