S 26 R 2103/10•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-03-24, S 26 R 2103/10
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-03-24, S 26 R 2103/10
S 26 R 2103/10Sozialversicherungsgericht24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 26 R 2103/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: S 26 R 2103/10
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0324.S26R2103.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
1.Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.03.2010 und Abänderung des Widerspruchsbescheides vom 24.08.2010 sowie unter Rücknahme des Bescheides vom 23.12.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.05.2005 verurteilt, die Regelaltersrente der Klägerin insofern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen neu festzustellen, als die Rente bereits am 01.07.1997 beginnt, und dementsprechend eine weitere Nachzahlung für die Zeit vom 01.07.1997 bis 31.12.2004 zu zahlen. 2.Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. 3.Die Sprungrevision wird zugelassen.
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