S 33 KA 217/09•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-04-06, S 33 KA 217/09
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-04-06, S 33 KA 217/09
S 33 KA 217/09Sozialversicherungsgericht06.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 33 KA 217/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-06
Aktenzeichen: S 33 KA 217/09
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0406.S33KA217.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 24.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.05.2009 wird aufgehoben und die Beklagte zu verurteilt, der Honorarfestsetzung für das Quartal II/2009 das dem Kläger für das Quartal I/2009 zugewiesene Regel-leistungsvolumen in Höhe von 41.848 Euro zugrunde zu legen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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