S 25 AS 2324/11 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2011-08-18, S 25 AS 2324/11 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2011-08-18, S 25 AS 2324/11 ER
S 25 AS 2324/11 ERSozialversicherungsgericht18.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 25 AS 2324/11 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-18
Aktenzeichen: S 25 AS 2324/11 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2011:0818.S25AS2324.11ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zu 2) für den Zeitraum vom 28.6.2011 bis 30.11.2011 Leistungen nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu gewähren, wobei er davon auszugehen hat, dass die Antragsteller eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft bilden, so dass der Antragsteller zu 2) für die Zeiten seiner Besuche bei dem Antragsteller zu 1) Leistungen nach dem SGB II erhält. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tragen.
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