S 2 KA 462/11•Sozialgericht Düsseldorf, 2012-05-30, S 2 KA 462/11
Sozialgericht Düsseldorf, 2012-05-30, S 2 KA 462/11
S 2 KA 462/11Sozialversicherungsgericht30.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 462/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-30
Aktenzeichen: S 2 KA 462/11
ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:0530.S2KA462.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 12.833,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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