S 26 R 1179/12 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2012-06-12, S 26 R 1179/12 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2012-06-12, S 26 R 1179/12 ER
S 26 R 1179/12 ERSozialversicherungsgericht12.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 26 R 1179/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-12
Aktenzeichen: S 26 R 1179/12 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:0612.S26R1179.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung des am 17.05.2012 bei der Antragsgegnerin eingegangenen Widerspruchs vom 09.05.2012 gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 23.04.2012 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und die gerichtlichen Kosten für das Antragsverfahren. 3. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 353.194,55 Euro festgesetzt.
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