S 2 KA 172/11•Sozialgericht Düsseldorf, 2012-07-16, S 2 KA 172/11
Sozialgericht Düsseldorf, 2012-07-16, S 2 KA 172/11
S 2 KA 172/11Sozialversicherungsgericht16.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 172/11 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2012-07-16
Aktenzeichen: S 2 KA 172/11
ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:0716.S2KA172.11.01
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen derzeit bezifferbaren Betrag in Höhe von EUR 9.041,40 für das Quartal 02/2010, EUR 18.033,05 für das Quartal 03/2010, EUR 13.365,55 für das Quartal 04/2010, EUR 4.500,20 für das Quartal 01/2011, EUR 10.337,15 für das Quartal 02/2011 sowie EUR 14.496,20 für das Quartal 03/2011 nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bezüglich der fälligen Gesamtvergütung sowie nebst Prozesszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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