Sozialgericht Düsseldorf, 2012-10-18, S 10 AS 87/09

S 10 AS 87/09Sozialversicherungsgericht18.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 10 AS 87/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-18

Aktenzeichen: S 10 AS 87/09

ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:1018.S10AS87.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Hinweis: Nachdem die Klage vor dem LSG NRW (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen wurde, ist dieses Urteil wirkungslos.

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 12.11.2008 in der Gestalt des Bescheids vom 09.04.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14.04.2009 verurteilt, einen Betrag i.H.v. 292,83 ? an die Kläger zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlich erstattungsfähigen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.

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