S 10 AS 87/09•Sozialgericht Düsseldorf, 2012-10-18, S 10 AS 87/09
Sozialgericht Düsseldorf, 2012-10-18, S 10 AS 87/09
S 10 AS 87/09Sozialversicherungsgericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 10 AS 87/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: S 10 AS 87/09
ECLI: ECLI:DE:SGD:2012:1018.S10AS87.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
Hinweis: Nachdem die Klage vor dem LSG NRW (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen wurde, ist dieses Urteil wirkungslos.
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 12.11.2008 in der Gestalt des Bescheids vom 09.04.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14.04.2009 verurteilt, einen Betrag i.H.v. 292,83 ? an die Kläger zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlich erstattungsfähigen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.