S 22 (29) SO 84/06•Sozialgericht Düsseldorf, 2013-01-25, S 22 (29) SO 84/06
Sozialgericht Düsseldorf, 2013-01-25, S 22 (29) SO 84/06
S 22 (29) SO 84/06Sozialversicherungsgericht25.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 22 (29) SO 84/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-25
Aktenzeichen: S 22 (29) SO 84/06
ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:0125.S22.29SO84.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 07.06.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2006 wird insoweit aufgehoben als darin ein Kostenbeitrag gem. § 92 II SGB XII in Höhe von mehr als 125 % des maßgeblichen Regelsatzes gefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerseite zu tragen. Die Berufung wird zugelassen.
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