Sozialgericht Düsseldorf, 2013-01-25, S 22 (29) SO 84/06

S 22 (29) SO 84/06Sozialversicherungsgericht25.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 22 (29) SO 84/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-25

Aktenzeichen: S 22 (29) SO 84/06

ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:0125.S22.29SO84.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 07.06.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2006 wird insoweit aufgehoben als darin ein Kostenbeitrag gem. § 92 II SGB XII in Höhe von mehr als 125 % des maßgeblichen Regelsatzes gefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerseite zu tragen. Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.