S 27 R 2401/12 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2013-02-19, S 27 R 2401/12 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2013-02-19, S 27 R 2401/12 ER
S 27 R 2401/12 ERSozialversicherungsgericht19.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 27 R 2401/12 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: S 27 R 2401/12 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:0219.S27R2401.12ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09.07.2010 wird angeordnet, soweit die Antragsgegnerin die auf die Lohnsummen für die Jahre 2000 und 2001 entfallenden Steuern verbeitragt hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 9/10 und die Antragsgegnerin zu 1/10.
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