Sozialgericht Düsseldorf, 2013-12-10, S 1 U 500/12

S 1 U 500/12Sozialversicherungsgericht10.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 500/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-10

Aktenzeichen: S 1 U 500/12

ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:1210.S1U500.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 26.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.09.2012 verurteilt, bei der Klägerin als Folge ihres Arbeitsunfalls vom 21.08.2006 eine "Angststörung" anzuerkennen und ihr wegen der Folgen, ab dem 01.04.2010 eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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