S 1 U 500/12•Sozialgericht Düsseldorf, 2013-12-10, S 1 U 500/12
Sozialgericht Düsseldorf, 2013-12-10, S 1 U 500/12
S 1 U 500/12Sozialversicherungsgericht10.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 500/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-10
Aktenzeichen: S 1 U 500/12
ECLI: ECLI:DE:SGD:2013:1210.S1U500.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 26.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.09.2012 verurteilt, bei der Klägerin als Folge ihres Arbeitsunfalls vom 21.08.2006 eine "Angststörung" anzuerkennen und ihr wegen der Folgen, ab dem 01.04.2010 eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.