S 5 R 120/14 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2014-09-11, S 5 R 120/14 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2014-09-11, S 5 R 120/14 ER
S 5 R 120/14 ERSozialversicherungsgericht11.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 5 R 120/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-11
Aktenzeichen: S 5 R 120/14 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2014:0911.S5R120.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 15.11.2013 wird insoweit angeordnet, als mit ihm Gesamtsozialversicherungsbeiträge nebst darauf beruhenden Säumniszuschlägen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 gefordert werden.
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen.
Die Antragsgegenerin trägt 4/7, die Antragstellerin trägt 3/7 der Verfahrenskosten.
Der Streitwert wird auf 4.863.901,36 Euro festgesetzt.
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