Sozialgericht Düsseldorf, 2014-09-11, S 5 R 120/14 ER

S 5 R 120/14 ERSozialversicherungsgericht11.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 5 R 120/14 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-11

Aktenzeichen: S 5 R 120/14 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2014:0911.S5R120.14ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 15.11.2013 wird insoweit angeordnet, als mit ihm Gesamtsozialversicherungsbeiträge nebst darauf beruhenden Säumniszuschlägen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 gefordert werden.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen.

Die Antragsgegenerin trägt 4/7, die Antragstellerin trägt 3/7 der Verfahrenskosten.

Der Streitwert wird auf 4.863.901,36 Euro festgesetzt.

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