Sozialgericht Düsseldorf, 2014-11-26, S 17 SO 181/12

S 17 SO 181/12Sozialversicherungsgericht26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 17 SO 181/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: S 17 SO 181/12

ECLI: ECLI:DE:SGD:2014:1126.S17SO181.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.10.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2012 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum 01.08.2011 bis zum 31.07.2012 eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 265,73 Euro zu bewilligen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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