Sozialgericht Düsseldorf, 2015-02-03, S 44 R 1898/12

S 44 R 1898/12Sozialversicherungsgericht03.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 44 R 1898/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-03

Aktenzeichen: S 44 R 1898/12

ECLI: ECLI:DE:SGD:2015:0203.S44R1898.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 44. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 20.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2012 wird aufgehoben. Es wird festgesteilt, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Beigeladenen in der Zeit vom 25.05.2010 bis 05.11.2010 nicht der durch eine abhängige Beschäftigung begründeten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung unterfiel. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

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