Sozialgericht Düsseldorf, 2015-03-05, S 45 R 1190/14

S 45 R 1190/14Sozialversicherungsgericht05.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 45 R 1190/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-05

Aktenzeichen: S 45 R 1190/14

ECLI: ECLI:DE:SGD:2015:0305.S45R1190.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. Kammer

Tenor

Es wird unter Aufhebung des Bescheids vom 12.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.05.2014 festgestellt, dass das Beschäftigungsverhältnis der Beigeladenen bei der Klägerin ab Februar 2013 nicht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wurde und insoweit auch nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterfällt. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen Kosten der Klägerin. Die Sprungrevision wird zugelassen.

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