S 44 R 1270/13•Sozialgericht Düsseldorf, 2015-03-10, S 44 R 1270/13
Sozialgericht Düsseldorf, 2015-03-10, S 44 R 1270/13
S 44 R 1270/13Sozialversicherungsgericht10.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 44 R 1270/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-10
Aktenzeichen: S 44 R 1270/13
ECLI: ECLI:DE:SGD:2015:0310.S44R1270.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 44. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 17.12.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird insoweit aufgehoben, als der Kläger darin zur Zahlung von Säumniszuschlägen in Höhe von 8.612,50 EUR verpflichtet wird. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 8.612,50 EUR festgesetzt.
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