S 7 R 2225/15 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2015-12-18, S 7 R 2225/15 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2015-12-18, S 7 R 2225/15 ER
S 7 R 2225/15 ERSozialversicherungsgericht18.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 7 R 2225/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-18
Aktenzeichen: S 7 R 2225/15 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2015:1218.S7R2225.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 02.11.2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 06.10.2015 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 894,22 EUR festgesetzt.
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