S 27 KR 1102/12•Sozialgericht Düsseldorf, 2016-06-02, S 27 KR 1102/12
Sozialgericht Düsseldorf, 2016-06-02, S 27 KR 1102/12
S 27 KR 1102/12Sozialversicherungsgericht02.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 27 KR 1102/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-02
Aktenzeichen: S 27 KR 1102/12
ECLI: ECLI:DE:SGD:2016:0602.S27KR1102.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom Bescheid vom 08.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchs-bescheides vom 05.12.2012 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 1) wegen ihrer seit dem 12.08.2011 ausgeübten Tätigkeit als Familienhelferin beim Kläger nicht im Sinne von § 7 SGB IV beschäftigt ist und insoweit nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche-rung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
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