S 27 KR 920/16 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2016-10-07, S 27 KR 920/16 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2016-10-07, S 27 KR 920/16 ER
S 27 KR 920/16 ERSozialversicherungsgericht07.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 27 KR 920/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-07
Aktenzeichen: S 27 KR 920/16 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2016:1007.S27KR920.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an einem Vorstandsmitglied der Antragsgegnerin, aufgegeben, es zu unterlassen, vertragsärztlich verordneten SSB der Antragstellerin gegenüber mit dem Hinweis nicht oder nicht vollständig zu bezahlen, die verordneten Produkte seien nicht zu einem marktüblichen Preis geliefert worden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zu je ½.
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