S 3 AS 3131/15•Sozialgericht Düsseldorf, 2017-02-02, S 3 AS 3131/15
Sozialgericht Düsseldorf, 2017-02-02, S 3 AS 3131/15
S 3 AS 3131/15Sozialversicherungsgericht02.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 3 AS 3131/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-02
Aktenzeichen: S 3 AS 3131/15
ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:0202.S3AS3131.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.06.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2015 und unter Abänderung der Bescheide vom 21.03.2014, 03.09.2014, 17.09.2014 und 02.08.2016 verurteilt, dem Kläger Bedarfe für Unterkunft und Heizung vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015 in Höhe von insgesamt 479,90 Euro monatlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren und den Nachzahlungsbetrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 1/2 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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