S 3 AS 5043/15•Sozialgericht Düsseldorf, 2017-02-02, S 3 AS 5043/15
Sozialgericht Düsseldorf, 2017-02-02, S 3 AS 5043/15
S 3 AS 5043/15Sozialversicherungsgericht02.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 3 AS 5043/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-02
Aktenzeichen: S 3 AS 5043/15
ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:0202.S3AS5043.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 10.12.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.12.2015 und unter Abänderung des Bescheides vom 02.08.2016 verurteilt, dem Kläger Bedarfe für Unterkunft und Heizung vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2015 in Höhe von insgesamt 479,90 Euro monatlich und vom 01.01.2016 bis zum 31.03.2016 in Höhe von 532,55 Euro monatlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren und den Nachzahlungsbetrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt 3/4 der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.
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