S 9 KR 947/16•Sozialgericht Düsseldorf, 2017-07-31, S 9 KR 947/16
Sozialgericht Düsseldorf, 2017-07-31, S 9 KR 947/16
S 9 KR 947/16Sozialversicherungsgericht31.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 9 KR 947/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-31
Aktenzeichen: S 9 KR 947/16
ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:0731.S9KR947.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.08.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2016 sowie des Bescheides vom 22.09.2016 verurteilt, der Klägerin die Kosten für die zwei selbstbeschafften Liposuktionsbehandlungen vom 11.10.2016 und 01.02.2017 in Höhe von 9.180,47 Euro zu erstatten und zwei weitere Liposuktionen der Arme und Beine unter vollstationären Bedingungen als Sachleistung zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Klägerin.
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