S 8 KR 1246/15•Sozialgericht Düsseldorf, 2017-09-07, S 8 KR 1246/15
Sozialgericht Düsseldorf, 2017-09-07, S 8 KR 1246/15
S 8 KR 1246/15Sozialversicherungsgericht07.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 1246/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-07
Aktenzeichen: S 8 KR 1246/15
ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:0907.S8KR1246.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.10.2015 verur-teilt, die für die an den Beinen durchgeführte Liposuktion aufge-wandten Kosten in Höhe von 7.057,21 EUR zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Beklagten zu 1/2 auferlegt.
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