Sozialgericht Düsseldorf, 2017-09-07, S 8 KR 1246/15

S 8 KR 1246/15Sozialversicherungsgericht07.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 1246/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-07

Aktenzeichen: S 8 KR 1246/15

ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:0907.S8KR1246.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.10.2015 verur-teilt, die für die an den Beinen durchgeführte Liposuktion aufge-wandten Kosten in Höhe von 7.057,21 EUR zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Beklagten zu 1/2 auferlegt.

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