Sozialgericht Düsseldorf, 2017-10-12, S 18 AS 3636/17 ER

S 18 AS 3636/17 ERSozialversicherungsgericht12.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 18 AS 3636/17 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-12

Aktenzeichen: S 18 AS 3636/17 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:1012.S18AS3636.17ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig Umzugskosten in Höhe von 2.927,40 EUR zugunsten des Antragstellers bei Fälligkeit zu übernehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2/3.

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