S 2 KA 405/15•Sozialgericht Düsseldorf, 2017-11-29, S 2 KA 405/15
Sozialgericht Düsseldorf, 2017-11-29, S 2 KA 405/15
S 2 KA 405/15Sozialversicherungsgericht29.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 405/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-29
Aktenzeichen: S 2 KA 405/15
ECLI: ECLI:DE:SGD:2017:1129.S2KA405.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter namentlicher Benennung der betroffenen Vertragszahnärztinnen/-ärzte Auskunft über die Höhe der seit dem 01.01.2011 erfolgten Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 Satz 3 SGB V zu erteilen, soweit die Kürzungen anteilig auf die Klägerin entfallen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.