S 49 BA 47/18 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2018-03-14, S 49 BA 47/18 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2018-03-14, S 49 BA 47/18 ER
S 49 BA 47/18 ERSozialversicherungsgericht14.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 49 BA 47/18 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-14
Aktenzeichen: S 49 BA 47/18 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2018:0314.S49BA47.18ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 49. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ge-gen den Bescheid vom 08.02.2018 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.344,57 Euro festgesetzt.
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