S 1 U 162/17•Sozialgericht Düsseldorf, 2018-05-08, S 1 U 162/17
Sozialgericht Düsseldorf, 2018-05-08, S 1 U 162/17
S 1 U 162/17Sozialversicherungsgericht08.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 162/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-08
Aktenzeichen: S 1 U 162/17
ECLI: ECLI:DE:SGD:2018:0508.S1U162.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 3.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.3.2017 verurteilt, bei der Berechnung der anzurechnenden Abfindung bezüglich der wiederaufgelebten Rente nach dem Arbeitsunfall vom 0.0.2001 einen Betrag von 19.789,32 Euro und den daraus resultierenden Anrechnungsbetrag in Höhe von 26.759,76 Euro zu berücksichtigen und die wiederaufgelebte Rente ab dem 1.8.2013 nach diesen Beträgen abzurechnen und zu zahlen. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.