Sozialgericht Düsseldorf, 2018-05-08, S 1 U 162/17

S 1 U 162/17Sozialversicherungsgericht08.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 1 U 162/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-08

Aktenzeichen: S 1 U 162/17

ECLI: ECLI:DE:SGD:2018:0508.S1U162.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 3.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.3.2017 verurteilt, bei der Berechnung der anzurechnenden Abfindung bezüglich der wiederaufgelebten Rente nach dem Arbeitsunfall vom 0.0.2001 einen Betrag von 19.789,32 Euro und den daraus resultierenden Anrechnungsbetrag in Höhe von 26.759,76 Euro zu berücksichtigen und die wiederaufgelebte Rente ab dem 1.8.2013 nach diesen Beträgen abzurechnen und zu zahlen. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.