Sozialgericht Düsseldorf, 2018-06-06, S 12 AS 4276/16

S 12 AS 4276/16Sozialversicherungsgericht06.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 12 AS 4276/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-06

Aktenzeichen: S 12 AS 4276/16

ECLI: ECLI:DE:SGD:2018:0606.S12AS4276.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

1.) Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 29.06.2016 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 18.10.2016 verpflichtet, den Klägerinnen für das Jahr 2016 Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 SGB II für die Teilnahme an Freizeiten in Höhe von jeweils 120 Euro zu gewähren. 2.) Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen. 3.) Die Berufung wird zugelassen.

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