S 35 AS 519/19•Sozialgericht Düsseldorf, 2019-04-08, S 35 AS 519/19
Sozialgericht Düsseldorf, 2019-04-08, S 35 AS 519/19
S 35 AS 519/19Sozialversicherungsgericht08.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 35 AS 519/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-08
Aktenzeichen: S 35 AS 519/19
ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0408.S35AS519.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid vom 04.12.2017 verpflichtet, die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Widerspruchsverfahren zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Klageverfahren. Die Beklagte hat Gerichtskosten in Höhe von 300,- Euro zu zahlen. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E bewilligt.
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