Sozialgericht Düsseldorf, 2019-04-24, S 2 KA 138/18

S 2 KA 138/18Sozialversicherungsgericht24.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 138/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-24

Aktenzeichen: S 2 KA 138/18

ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0424.S2KA138.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass es seitens der Beklagten rechtswidrig war und ist, Kontakt zu den Mitgliedern der Klägerin unter Hinweis darauf, dass diese die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung falsch ab-rechneten, und mit der Aufforderung, angeblich für eine professionelle Zahnreinigung falsch abgerechnete Beträge zu erstatten, aufzunehmen, soweit die Erstattung Beträge in Höhe der Vergütung der BEMA-Position 107 erfasst. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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