S 8 KR 392/18•Sozialgericht Düsseldorf, 2019-06-13, S 8 KR 392/18
Sozialgericht Düsseldorf, 2019-06-13, S 8 KR 392/18
S 8 KR 392/18Sozialversicherungsgericht13.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 8 KR 392/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: S 8 KR 392/18
ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0613.S8KR392.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 29.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.02.2018 auch die Kosten für einen Brustimplantatwechsel mit Wiederaufbau ohne Netzeinlage und neuer Anpassung des Weichteilmantels der lin-ken Brust übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Beklagten aufer-legt.
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