S 48 BA 59/19 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2019-06-30, S 48 BA 59/19 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2019-06-30, S 48 BA 59/19 ER
S 48 BA 59/19 ERSozialversicherungsgericht30.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 48 BA 59/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-30
Aktenzeichen: S 48 BA 59/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0630.S48BA59.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 48. Kammer
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.01.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2019 gerichteten Klage anzuordnen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 235,00 Euro festgesetzt.
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