S 25 AS 2743/19 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2019-08-08, S 25 AS 2743/19 ER
Sozialgericht Düsseldorf, 2019-08-08, S 25 AS 2743/19 ER
S 25 AS 2743/19 ERSozialversicherungsgericht08.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Düsseldorf — S 25 AS 2743/19 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-08
Aktenzeichen: S 25 AS 2743/19 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2019:0808.S25AS2743.19ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 20. Mai 2019 vorläufig längstens aber bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - unter dem Vorbehalt der Rückforderung Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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