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S 25 AS 2400/23 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2024-05-06, S 25 AS 2400/23 ER
S 25 AS 2400/23 ERSozialversicherungsgericht06.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: S 25 AS 2400/23 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2024:0506.S25AS2400.23ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Kammer
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorbehaltlich einer etwaigen Rückzahlungsforderung Leistungen nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ab dem 11. Dezember 2023 bis zum 30. September 2024 zu erbringen.
Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
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