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S 31 BA 110/23 ER•Sozialgericht Düsseldorf, 2024-12-22, S 31 BA 110/23 ER
S 31 BA 110/23 ERSozialversicherungsgericht22.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-22
Aktenzeichen: S 31 BA 110/23 ER
ECLI: ECLI:DE:SGD:2024:1222.S31BA110.23ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Kammer
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des am 09.10.2023 erhobenen Widerspruchs gegen den Bescheid vom 22.09.2023 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird auf 1.212.433,86 EUR festgesetzt.
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