S 36 (17) U 350/98•Sozialgericht Dortmund, 2001-01-09, S 36 (17) U 350/98
Sozialgericht Dortmund, 2001-01-09, S 36 (17) U 350/98
S 36 (17) U 350/98Sozialversicherungsgericht09.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 36 (17) U 350/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-09
Aktenzeichen: S 36 (17) U 350/98
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0109.S36.17U350.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.09.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.11.1998 verurteilt, unter Anerkennung des Unfalls vom 17.06.1993 als Arbeitsunfall Entschädigungsleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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