S 8 KR 38/01•Sozialgericht Dortmund, 2002-05-16, S 8 KR 38/01
Sozialgericht Dortmund, 2002-05-16, S 8 KR 38/01
S 8 KR 38/01Sozialversicherungsgericht16.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 8 KR 38/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-16
Aktenzeichen: S 8 KR 38/01
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:0516.S8KR38.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Untersuchung und Behandlung der ..., geboren am ..., verstorben am ..., 1.556,02 Euro nebst 2% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 23.06.2000 zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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