Sozialgericht Dortmund, 2002-07-23, S 26 KA 274/00

S 26 KA 274/00Sozialversicherungsgericht23.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Dortmund — S 26 KA 274/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-23

Aktenzeichen: S 26 KA 274/00

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:0723.S26KA274.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Honorarbescheides vom 26.07.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2000 verurteilt, über die Höhe der vertragspsychotherapeutischen Vergütung des Klägers im Quartal 1/00 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Sprungrevision wird zugelassen.

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