S 26 KA 274/00•Sozialgericht Dortmund, 2002-07-23, S 26 KA 274/00
Sozialgericht Dortmund, 2002-07-23, S 26 KA 274/00
S 26 KA 274/00Sozialversicherungsgericht23.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 26 KA 274/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-23
Aktenzeichen: S 26 KA 274/00
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:0723.S26KA274.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Honorarbescheides vom 26.07.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2000 verurteilt, über die Höhe der vertragspsychotherapeutischen Vergütung des Klägers im Quartal 1/00 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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