S 24 KN 81/01 KR•Sozialgericht Dortmund, 2002-07-26, S 24 KN 81/01 KR
Sozialgericht Dortmund, 2002-07-26, S 24 KN 81/01 KR
S 24 KN 81/01 KRSozialversicherungsgericht26.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 24 KN 81/01 KR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-26
Aktenzeichen: S 24 KN 81/01 KR
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:0726.S24KN81.01KR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.11.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.03.2001 verurteilt, dem Kläger das Arzneimittel Viagra nach Maßgabe vertragsärztlicher Verordnung als Sachleistung zu gewähren sowie dem Kläger die Kosten für die Anschaffung des Arzneimittels Viagra gemäß Verordnung vom 13.02.2002 in Höhe von 55,01 Euro nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des gesetzlichen Eigenanteils, zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden der Beklagten auferlegt.
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