S 5 AL 202/02•Sozialgericht Dortmund, 2002-12-06, S 5 AL 202/02
Sozialgericht Dortmund, 2002-12-06, S 5 AL 202/02
S 5 AL 202/02Sozialversicherungsgericht06.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Dortmund — S 5 AL 202/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-06
Aktenzeichen: S 5 AL 202/02
ECLI: ECLI:DE:SGDO:2002:1206.S5AL202.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
Der Bescheid vom 03.07.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.08.2002 wird abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld ab dem 00.00.2002 für 18 Monate zu gewähren.
Die Beklagte hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.
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